Willkommen beim Schwäbischen Skat Verband e.V. 
 Wappen Fächer Fächer SchwSkV Wappen
cool







Informationen zur Vereinsgründung
(Stand 1.8.2011)

im Schwäbischen Skatverband e.V. (SchwSkV)
im Bayerischen Skatverband e.V. (BSkV)
im Deutschen Skatverband e.V. (DSkV)



• Namensgebung: Skatsportverein, Club oder Skatclub
Bezeichnung wie z.B. „Skatfreunde“ oder "Skatsportverein" sind wünschenswert. Fantasienamen wie z.B. „Schlappe Luschen“ mindern den Stellenwert des Vereins im Sportgeschehen einer Gemeinde oder Stadt. Der DSkV ist bestrebt als gemeinnützig anerkannt zu werden und wer nimmt schon ernstlich von schlappen Luschen eine Spendenbescheinigung.
• Mindestens 3 Mitglieder (bei e.V. 7 Mitglieder) muß ein Verein haben. Im Gründungsprotokoll müssen Name, Beruf, Geburtsdatum sowie die Adresse der Gründungsmitglieder festhalten werden. Ein eingetragener Verein bringt Vorteile bei der Haftung des 1. Vorsitzenden und einen Imagegewinn. Sinnvoll ist dies bei aktiven Vereinen, die Turniere ausrichten oder besuchen wollen.
Gründungsversammlung • Über den Verlauf der Gründungsversammlung muß ein Protokoll erstellt werden, das vom neu gewählten 1. Vorsitzenden und dem Wahlleiter unterschrieben werden muß.
Satzung bestimmen • Die §§ der Satzung müssen bei der Gründungsversammlung einzeln vorgetragen und über jeden Punkt einzeln abgestimmt werden.
Wahlleiter bestimmen •
• dann Vorstand wählen •
• Jeder Verein sollte einen geprüften Schiedsrichter haben.



• Beispiel für die VG88 im BSkV
• Beitrag an den SchwSkV pro Mitglied im Jahr    0,00 €
• Beitrag an den BSkV pro Mitglied im Jahr    5,00 €
• Beitrag an den DSkV pro Mitglied im Jahr  10,50 €
• Beitrag Jugendliche    2,00 €
• Versicherungsbeitrag pro Verein.    5,00 €
• Die Bayerische Skatrundschau erscheint alle zwei Monate und wird bei den Turnieren verteilt.    0,00 €
• Der Skatfreund des DSkV Jahr erscheint alle zwei Monate, und wird direkt vom DSkV versandt.    3,00 €



• Kosten je Mitglied pro Jahr: (geschätzt)
Spiellisten    3,00 €
Spielkarten    5,00 €
Urkunden (Ehrenurkunden)    2,00 €
Portokosten fallen in der Email Zeit kaum an.    0,00 €



• Einmalige anfallende Kosten:
DSkV-Unterlagen (Spielordnung etc.)  12,00 €
Schiedsrichterprüfung  10,00 €
Kassenbuch    8,00 €
Bei Bedarf: Grand-Ouvert-Urkunde    5,50 €



• Beispiel :
Kostenaufstellung bei einem wöchentlichen Spielbetrieb mit 12 Mitgliedern:
Einzel Einnahmen Ausgaben
Beitrag an den BSkV und den DSkV   15,50 €

186,00 €
Versicherungsbeitrag     5,00 €
    5,00 €
4 "Skatfreunde" des DSkV     3,00 €
   12,00 €
ca. 5 "Skatrundschau" des BSkV     0,00 €
     0,00 €
Spielkarten 1 Paket pro Abend pro Tisch (50 * 3)     0,40 €
   60,00 €
Sonstiges wie Spiellisten oder Urkunden (Spielerpässe)     0,05 €
   20,00 €
Einnahmen durch Bußgelder pro Spieler pro Spielabenden     1,00 €  600,00 €
Kartengeld pro Spieler pro Spielabenden     0,50 €  300,00 €
Die Jahresbeiträge liegen in Bayern zwischen ca. 20,00€ und 40,00€   30,00 €  360,00 €
Summen :  1260,00 €  283,00 €
Der abzuführende Jahresbeitrag dürfte somit, bei einem Überschuß von ca. 987,00 € das geringste Problem bei einer Club-Gründung darstellen.



• Aus den Einnahmen des laufenden Spielbetriebs können Fahrtkosten, Zuschüsse oder Startgelder zu den Turnieren bezahlt werden.



Die Vorteile eines Skatvereines im Schwäbischen Skatverband e.V.
Ein über den SchwSkV beim DSkV angemeldeter Skatverein hat folgende Vorteile:
1. Mit der Anmeldung ist jedes Vereinsmitglied auf dem Weg zu einer Skatveranstaltung im Rahmen eines Abkommens mit dem DSkV versichert. Sei es auf dem Weg zu einem Clubabend, zu einem Skatturnier oder zu einem Preisskat. Die Leistung erstreckt sich hauptsächlich auf Krankenhaustage- oder Sterbegeld.
2. Jedes Mitglied kann an den von der SchwSkV durchgeführten Punktturnieren mitspielen.
3. Jedes Mitglied kann am Ligaspielbetrieb teilnehmen. Es gibt folgende Ligaeinteilungen :
• VG88 - Kreisliga
• VG88 - Bezirksliga
• VG88 - Verbandsliga
• BSkV - Landesliga
• BSkV - Oberliga
• DSkV - Regionalliga
• DSkV - 2. Bundesliga
• DSkV - 1. Bundesliga
4. Jedes Mitglied kann an einem weiterführenden Qualifikationsturnier zu den Schwäbischen, den Bayerischen oder den Deutschen Skatmeisterschaften teilnehmen.
5. Jedes Mitglied hat Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung oder dem Verbandstag über die Delegierte der Vereine.
6. Jedes Mitglied ist im DSkV spielberechtigt und erhält einen Spielerpaß.




Eine Beispielsatzung ist beim Spielleiter Jürgen George erhältlich.
• E-Mail : Jürgen George

Weitere Informationen zur Neugründung eines Skatsportvereins erhalten Sie beim Präsidenten des Schwäbischen Skatverbandes Frank Erlenhöfer
Schillerstr. 11 • 73557 Mutlangen
• Tel.: 07171 979154 •
• Fax: 07171 979155 •
• Mobil: 0172 8110579 •
• E-Mail : Frank Erlenhöfer






IB: 21.07.2021 08:41:27         TE_Vereinneu.php pix© 2010-2023 alle Rechte vorbehalten VG88 pixImpressumpixDSkVpixpix027pix014pix029pix012pix010pix004pix